Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, proaktives Verwaltungshandeln durch antragslose und automatisierte Verfahren gesetzlich zu verankern. Die Verwaltung der Zukunft soll also von einer reaktiven zu einer proaktiven Haltung wechseln, um den Bedürfnissen der Bürger:innen und der Wirtschaft gerecht zu werden. Denn derzeit sind Behördengänge oft mit negativen Erfahrungen [1] verbunden und die Wirtschaft klagt über überbordende Bürokratie. Ein Blick ins Ausland zeigt, wie es besser gehen kann: In Österreich erfolgt die Meldung einer Geburt ereignisbasiert und antragslos, sodass Eltern automatisch die erforderlichen Bescheide und erste Überweisungen erhalten [2]. In Großbritannien ist die Passerneuerung vollständig digitalisiert und informiert Bürger:innen proaktiv über den Status ihrer Anträge [3].
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist die bisher umfangreichste Initiative, um staatliches Handeln auf das digitale Zeitalter einzustellen. Seit über sieben Jahren laufen die Bestrebungen, doch die selbstgesetzten Ziele der Bundesregierung wurden seither nicht erreicht. Der aktuelle Vorschlag und die Reaktionen auf das OZG 2.0 verdeutlichen eindrucksvoll die bestehenden Probleme. Die Bundesländer fordern mehr Mitsprache, da Entscheidungen zu Standards nicht allein vom Bund getroffen werden sollten. Kommunen verlangen im OZG-Kontext mehr finanzielle Unterstützung, da sie einen Großteil der Leistungen digitalisieren müssen. Angesichts des demografischen Wandels wird in Zukunft außerdem weniger Personal zur Verfügung stehen. Aus diesen Gründen bedarf es eines Paradigmenwechsels.
Der Ansatz muss also den Föderalismus und somit die Dezentralität stärken, den damit verbundenen Koordinierungsaufwand effizient managen, sowohl eine finanzielle als auch personelle Entlastung für die öffentliche Verwaltung bewirken und bedienungsfreundlich Verwaltungsleistungen ermöglichen. Ein plattformbasierter Ansatz – genannt „Government as a Platform“ (GaaP) – hat sich hierfür als besonders geeignet erwiesen [4]. Doch was bedeutet das für uns und die deutsche öffentliche Verwaltung? Und wo stehen wir derzeit?